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Elektroschrott Entsorgung
Kurzbeschreibung
Elektroschrott darf grundsätzlich nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden Entsorgung von Großgeräten über den Sperrmüll oder separate Sammlungen Entsorgung von Kleingeräten über Sammelstellen (Wertstoffhöfe) Entsorgung erfolgt in der Regel kostenfrei im Rahmen der Produktverantwortung zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (der jeweilige Landkreis oder kreisfreie Stadt des Wohnorts)
Beschreibung
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten. In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück. Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
individuell
Verantwortlich für die Entsorgung von Elektroschrott ist der Kreis Lippe. Der Kreis Lippe unterhält für die Entsorgung von Elektroschrott 3 Sammelstellen. Bitte beachten Sie den Link, dort finden Sie weiterführende Informationen, wie Adressen, Öffnungszeiten und Kosten für die Entsorgung.