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Adressänderung im KfZ-Schein
Kurzbeschreibung
Wenn sich Ihre Daten ändern, weil Sie beispielsweise nach Hochzeit oder Scheidung einen anderen Namen haben oder weil Sie umgezogen sind, dann müssen Sie das auch unverzüglich der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes (hier Zuständig: Kreis Lippe) mitteilen.
Bei Umzügen innerhalb Lügdes und des Kreises Lippe muss nur die Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) geändert werden. Bei allen anderen Änderungen muss auch die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher KFZ-Brief) geändert werden.
Hinweis:
Sofern auf dem Fahrzeugschein noch keine Anschriftenänderung vorgenommen wurde, können Sie die Änderung auch bei uns erledigen. Bringen Sie dazu bitte den Fahrzeugschein sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Andernfalls ist eine Neuausstellung beim Straßenverkehrsamt des Kreises Lippe erforderlich.
Beschreibung
Wenn sich Ihre Daten ändern, weil Sie beispielsweise nach Hochzeit oder Scheidung einen anderen Namen haben oder weil Sie umgezogen sind, dann müssen Sie das unverzüglich der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes mitteilen.
Zur Meldung sind Sie als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter verpflichtet. Falls jemand anders Eigentümerin oder Eigentümer des Fahrzeugs ist, muss auch diese Person entsprechende Änderungen melden.
Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung Teil I (füher Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) eingetragen. Bei Umzügen innerhalb Lügdes und des Kreises Lippe muss nur die Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) geändert werden.
Haben Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast und die Zulassungsbescheinigung Teil II liegt beim Kreditinstitut, dann wenden Sie sich an dieses, damit das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorlegt wird.
Wenn Sie innerhalb von Lippe umziehen, dann müssen Sie nur die Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen. Sie erhalten dann entweder eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I oder einen Aufkleber auf der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil I.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II müssen bei Umzug innerhalb von Lippe nicht ändern lassen.
Hinweis:
Sofern auf dem Fahrzeugschein noch keine Anschriftenänderung vorgenommen wurde, können Sie die Änderung auch bei uns erledigen. Bringen Sie dazu bitte den Fahrzeugschein sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Andernfalls ist eine Neuausstellung beim Straßenverkehrsamt des Kreises Lippe erforderlich.W
Für die Adressenänderung in Fahrzeugscheinen oder Zulassungsbescheinigungen Teil I
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I des angemeldeten Fahrzeugs mit gültigem HU-Eintrag (d.h. gültiger "TÜV")
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n ist keine zusätzliche Vollmacht vorzulegen.
Fahrzeugscheine mit LIP Kennzeichen können im Bürgerbüro direkt in Lügde geändert werden. Das Fahrzeug muss aktuell noch AU / Tüv haben, im
Fahrzeugschein ( Teil 2 der Zulassungsbescheinigung ) darf noch keine Adressänderung vermerkt sein -- Gebühr 11,10 Euro
Für die Adressänderung erhebt der Kreis Lippe eine Gebühr. Diese ist vor Ort entweder per GiroCard oder in bar zu einrichten.
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Lippe
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- Felix-Fechenbach-Straße 5
- 32756 Detmold
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- Telefon:
05231 62-0 - E-Mail:
info@kreis-lippe.de
- Telefon:
-
- Bürgerbüro
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- Am Markt 1
- 32676 Lügde
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