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Aufgaben nach dem Wohnraumstärkungsgesetz
Beschreibung
Nach dem Wohnraumstärkungsgesetz hat die Verwaltung auf die Instandsetzung, die Erfüllung von Mindestanforderungen und die ordnungsmäßige Nutzung von Wohnraum oder Unterkünften hinzuwirken. Eine Prüfung dieser Mindestanforderungen erfolgt, sobald die Verwaltung über entsprechende Mängel informiert wird. Die nach diesem Gesetz festgestellten Missstände gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Bußgeld geahndet.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Ordnung und Soziales
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- Am Markt 1
- 32676 Lügde
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