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Beratung in Denkmalangelegenheiten

Beschreibung

Denkmalschutz allgemein

Mitunter bedarf es der einen oder anderen Überlegung, wenn es um Wohnen in einem Denkmal geht. Auf der einen Seite ist schließlich nicht zu leugnen, dass Baudenkmäler als Wohnstätte sehr kostenintensiv sein können, was Sanierung, Modernisierung und die Anpassung an moderne Wohnstandards angeht. Auch die immer notwendige Abstimmung mit den Denkmalbehörden kann schon mal lästig werden. Andererseits kann das außergewöhnliche Flair der meist Jahrhunderte alten Geschichte einzigartig sein und wer kann schon von sich behaupten, in einem Denkmal zu wohnen? Dabei können auch Fördermittel verschiedener Denkmalpflegeprogramme und die steuerlichen Begünstigungen im Sinne von Abschreibung und auch die Geltendmachung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten einen Teil des Zaubers von Wohnen im Denkmal ausmachen und auch so manchen Skeptiker doch noch überzeugen. Wohnen in einem Denkmal kann ein vielfältiges Erlebnis sein. Der tatsächlich größte Reiz besteht aber darin, Kultur und Geschichte in den „eignen vier Wänden“ erleben zu können und damit ein Teil dieser Geschichte zu werden, letztlich dadurch auch zum Erhalt von Denkmälern beizutragen.

Lügde ist geprägt von vielen wunderschönen historischen Gebäuden. Neben dem historischen Stadtkern Lügde, dessen Fachwerkgebäude weit bekannt sind, bieten auch die anderen Ortsteile viele sehens- und erhaltenswerte Baudenkmäler und lebendiges Brauchtum in gepflegter Idylle.

Für Informationen zum Thema Denkmalschutz und Denkmalpflege können Sie sich an den zuständigen Fachbereich 2 – Stadtentwicklung und Bauen – wenden. Hier erhalten Sie Auskunft über die notwendige Erlaubnis für Maßnahmen wie Umbau, Renovierung oder bei einer Veränderung der Nutzung. Sie können sich auch über Fördermöglichkeiten und steuerliche Begünstigungen informieren und beraten lassen. Die Stadt Lügde steht gern mit Rat und Tat zur Seite, um alle Eigentümer beim Erhalt ihres Denkmals zu unterstützen.

 

Fördermittel des Landes für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen

Haben Sie schon mal daran gedacht, Ihr Haus wieder „stadtfein“ zu machen?

Sie können für Ihre Aufwendungen zum Erhalt Ihres denkmalwerten Hauses Fördermittel erhalten. Auch für Maßnahmen an Gebäuden, die selbst kein eingetragenes Denkmal sind, aber in einem Denkmalbereich stehen, könnte eine Förderung in Frage kommen. Die Voraussetzungen für eine Förderung und deren Höhe richten sich nach dem jeweiligen Förderprogramm.

Für weitere Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen und ob für Ihr Vorhaben eine Fördermöglichkeit besteht, wenden Sie sich an Frau Milutinovic.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen