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Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten

Beschreibung

Der Bundespräsident übernimmt die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter. Sie ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Ehrenpatenschaft die besondere Verpflichtung des Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Sie stellt die besondere Bedeutung heraus, die Familien und Kinder für unser Gemeinwesen haben. Die Ehrenpatenschaft soll mit dazu beitragen, das Sozialprestige kinderreicher Familien zu stärken.

Voraussetzungen für die Ehrenpatenschaft:
- Es müssen mindestens sieben lebende Kinder von denselben Eltern bzw. derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.
- Adoptivkinder sind dabei den leiblichen Kindern gleichgestellt.
- Das Patenkind muss Deutsche*r im Sinne Art. 116 Abs. 1 GG sein.
- Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen.

Wie?
- Auf Antrag der Eltern übernimmt der Bundespräsident die Ehrenpatenschaft für das 7. Kind einer Familie.
- Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
- Für die Antragstellung wird eine Geburtsurkunde des 7. Kindes benötigt.
- Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden.
- Der Antrag muss bei der Stadt oder Gemeinde gestellt werden, in dem die Familie ihren Wohnsitz hat.

Patengeschenk:
- Urkunde + 500 € vom Bundespräsidenten
-  Die Übergabe des Patengeschenkes erfolgt durch den Bürgermeister oder die stellvertretenden Bürgermeister*innen

6 bis 8 Wochen

keine Gebühren

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen