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Führerschein umtauschen

Kurzbeschreibung

Sie möchten oder müssen Ihren bisherigen Führerschein (rosa, grau oder bereits im Scheckkartenformat) durch den neuen EU-Führerschein ersetzen lassen? Sie benötigen einen neuen Führerschein, weil sich zum Beispiel ihr Name geändert hat oder ihr alter beschädigt ist? 

Dann kommen Sie gerne zu uns ins Bürgerbüro.

Beschreibung

Sofern Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Lügde gemeldet sind, können Sie im Bürgerbüro einen neuen Führerschein beantragen, dieser wird Ihnen dann vom Kreis Lippe nach Fertigstellung zugesandt.

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen dauern. Während dieser Zeit erhalten Sie ein Ersatzpapier zu Ihrem entwerteten Führerschein, dass jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig ist.

Außerdem können Sie die Verlängerung der alten Klasse 2 / Klasse C bei uns beantragen. 

 

Wichtig:

Bei Verlust des Führerschein kann ein Ersatz nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe beantragt werden.

  • bisheriger Führerschein 
  • biometrisches Lichtbild ( 35 mm x 45 mm) 
  • Personalausweis oder Pass
  • bei Verlängerung der Klasse C (früher Klasse 2) ärztliches und augenärztliches Gutachten

Inhaber einer nach dem alten Recht erworbenen Fahrerlaubnis erhalten grundsätzlich ihren Besitzstand, bei einem Umtausch werden die entsprechenden neuen Klassen erteilt.

Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 (LKW und Busse), die ab 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn Sie nicht die Verlängerung fristgerecht beantragt haben.

Auch nach Ablauf der Frist können Sie innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit eine neue Erlaubnis erhalten. Noch gültige Führerscheine der Klasse 2 können in der Bürgerberatung verlängert werden. Ein ärztliches und augenfachärztliche Gutachten ist erforderlich.

Bei bereits abgelaufenen Führerscheinen ist die Führerscheinstelle des Kreises Lippe zuständig.

Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?

Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • die Gebühr für den Umtausch beträgt 39,40 Euro (inkl. 5,10 Euro Zuschlag für den Direktversand durch den Kreis Lippe nach Fertigstellung an Ihre Privatanschrift
  • die Gebühr für die Verlängerung der Klasse C(CE (früher Klasse 2) beträgt 49,-- Euro
  • die Gebühr bei Ersatz des bisherigen Kartenführerscheins (z. B. bei Namensänderung, Austragung der Sehhilfe etc.) beträgt 30,40 Euro (inkl. 5,10 Euro für den Direktversand durch den Kreis Lippe nach Fertigstellung an Ihre Privatanschrift

Zuständige Einrichtungen