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Gartenbewässerung

Beschreibung

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden (weil sie z.B. der Bewässerung des eigenen Gartens diesen), können auf Antrag bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr erstattet werden.
Ein geeigneter Nachweis ist ein Zwischenzähler, der den eichrechtlichen Kriterien entspricht.
Die nachfolgenden Inhalte vermitteln die wesentlichen Informationen dazu (siehe Verfahrensablauf und Kosten).

Folgende Hinweise sind zu beachten:

  •  Die Installation eines Wasserzählers für die Gartenbewässerung ist vorab bei der Stadt Lügde zu beantragen.
  •  Der Einbau darf erst nach Klärung der Standortfrage mit dem Wasser- und Abwasserwerk der Stadt Lügde erfolgen. Bitte stimmen Sie einen Termin mit Herrn Koch, Tel.-Nr.: 0151/27713734, ab.
  • Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten für die Anschaffung und den Einbau des Wasserzählers.
  • Der Einbau muss fachgerecht durchgeführt werden.
  • Der Wasserzähler ist fest installiert, frostfrei und mit einem Rückflussverhinderer in die Trinkwasserhausinstallation einzubauen. Üblicherweise wird der Wasserzähler in eine vom Keller oder Erdge-schoss eines Hauses in den Garten führende Leitung eingebaut.
  • Aufschraub- oder Aufsteckzähler, die an einen Außenwasserhahn angebracht werden, sind nicht zulässig!
  • Nach erfolgtem Einbau bzw. Intervallwechsel sind die Zählernummer, der Zählerstand, das Einbau-datum sowie das Eichjahr unmittelbar einem der u.g. Ansprechpartner mitzuteilen. Ebenso ist ein Termin für die Verplombung mit dem Wasser- und Abwasserwerk der Stadt Lügde zu vereinbaren.
  • Der Zählerstand wird im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung gemeinsam mit dem Zählerstand des Hauptwasserzählers abgelesen und abgerechnet.
  • Der Wasserzähler unterliegt der Eichpflicht und ist damit in Intervallen von 6 Jahren auszutauschen oder neu zu eichen. Hierüber erhalten Sie zu gegebener Zeit eine Mitteilung der Stadt Lügde.
  • Unterbleibt der Zählerwechsel oder die neue Eichung, wird der Verbrauch ab dem Jahr, in dem der Wasserzähler nicht mehr geeicht ist, bei der Jahresverbrauchsabrechnung nicht berücksichtigt.

Der durch die Einrichtung/Veränderung eines Privatzählers entstehende Aufwand ist gem. § 9 der Trink-wassergebührensatzung der Stadt Lügde kostenpflichtig abzurechnen.
Für die erstmalige Standortbestimmung, Abnahme und Verplombung werden Kosten i.H.v. rd. 26 EUR (½ Stunde) – 78 EUR (1 ½ Stunden) erhoben, je nach Aufwand.
Für die turnusmäßige Abnahme und Verplombung entstehen Kosten i.H.v. rd. 26 EUR (½ Stunde).

Sollte die Verplombung nicht ausgeführt werden können, weil der Zähler nicht ordnungsgemäß installiert wurde, trägt der Anschlussnehmer die entstandenen Kosten.
Der entstandene Aufwand wird zum Jahresende über die Jahresverbrauchsabrechnung abgerechnet. Sollte die Bezahlung ausbleiben, wird die Berücksichtigung der Abzugsmenge wieder aufgehoben.

Zuständige Einrichtungen