BIS: Suche und Detail

Geburtsurkunde beantragen

Beschreibung

Die Geburtsurkunde dient als amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person.

Beim Standesamt Lügde können Personen eine Geburtsurkunde beantragen.

Beim Standesamt Südlippe in Horn-Bad Meinberg können Personen, die in Schieder-Schwalenberg geboren sind, eine Geburtsurkunde beantragen. 

Die Abstammungsurkunde gibt es nicht mehr.
Bei der Eheschließung reicht eine Geburtsurkunde nicht aus, sie brauchen eine Abschrift aus dem Geburtsregister. (bitte bei der Anforderung beachten)

Urkunden können auch international ausgestellt werden, d. h. mehrsprachig, sie müssen somit nicht mehr übersetzt werden. 

Für den Gebrauch im Ausland benötigen Sie zusätzlich zur internationalen Urkunde auch noch eine Beglaubigung (Apostille) der Bezirksregierung.

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),

  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,

  • für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Hinweis:

Sie können Urkunden auch bestellen. 

Überweisen Sie die Gebühr (s. unten) vorab auf das Konto der Stadt Lügde,

Sparkasse Paderborn-Detmold

IBAN: DE93 4765 0130 0004 0001 05

BIC: WELADE3LXXX

 

Verwendungszweck: GU + Ihren Namen (ggf. Geburtsname) + Geburtsdatum

und fügen Sie eine Kopie oder Durchschrift des Überweisungsträger Ihrer schriftlichen Urkundenanforderung bei.

Die Postanschrift lautet:

Stadt Lügde
- Standesamt -
Am Martk 1
32676 Lügde

Auch per Fax und E-Mail ist dies möglich.

  • per Fax: 05281/9899834  (Überweisungsbeleg mitfaxen)
  • per E-Mail: m.hahn@luegde.de (Überweisungsbeleg mitschicken, Scan bzw. Nachweis über elektronische Zahlung durch Screenshot, etc.)

 

Berechtige Personen:

  • die Person selbst
  • Eltern, Großeltern, etc.
  • Kinder, Enkel, etc.
  • Ausnahmen sind möglich, wenn ein rechtliches Interesse vorliegt.
  • erste Urkunde: 10,00 €
  • Jede weitere, gleiche Urkunde im selben Arbeitsgang: 5,00 €
  • Geburtsurkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen