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Genehmigung von Bordsteinabsenkungen, Baustellenzufahrten, Grundstückszufahrten, Grabenverrohrung
Beschreibung
Bordstein-/Gehwegabsenkungen dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der öffentlichen Verkehrsfläche aus erreichen zu können. Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau als der Gehweg selbst und bedürfen somit einer Genehmigung durch die Stadt Lügde, die nicht in der "normalen" Baugenehmigung (Haus o.ä.) enthalten ist.
Die Arbeiten dürfen zudem nur von Firmen durchgeführt werden, die als Straßen- und Tiefbauunternehmen im öffenlichen Raum zugelassen und in der Handwerksrolle eingetragen sind.
Eine Liste kann beim Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung angefordert werden.
Für eine Bordstein-/Gehwegabsenkung ist in der Regel zudem eine Absperrung des öffentlichen Straßenraumes erforderlich. Der entsprechende Antrag ist beim Bauamt der Stadt Lügde zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie nach der Erteilung Ihrer Genehmigung. Gerne können Sie sich auch vorab informieren
§ 14a Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
§ 20 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
§ 25 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen und ist vom Umfang der Prüfungsschritte für die Baumaßnahme abhängig.
Es ist eine Gebühr in Höhe von 28,00€ bei Antragstellung zu entrichten.
Weitere Kosten fallen für den Bau/ die Herstellung der Zufahrt an.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Stadtentwicklung Planen & Bauen
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- Am Markt 1
- 32676 Lügde
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