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Hundehaltung - Befreiung vom Leinenzwang
Beschreibung
Durch einen behördlichen anerkannten Sachverständigen kann für Hunde ein Wesenstest erfolgen. Dieser Sachverständige entscheidet darüber, ob eine Befreiung vom Leinenzwang möglich ist.
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Verhaltensprüfung kann die örtliche Ordnungsbehörde die Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilen. Die Verhaltensprüfung ist auch Grundlage für die Beurteilung von im Einzelfall gefährlichen Hunden.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Ordnung und Soziales
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- Am Markt 1
- 32676 Lügde
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05281 7708-332
- E-Mail:
- k.koenig@luegde.de