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Indirekteinleiter Information einholen
Beschreibung
Unter Indirekteinleiter sind Einrichtungen zu verstehen, die ihr anfallendes Abwasser einer eigenen Abwasserbehandlungsanlage zuführen und das vorbehandelte Abwasser anschließend in das Kanalnetz einleiten. Unter Abwasserbehandlungsanlagen sind z.B. Fettabscheider in Gaststätten und Leichtflüssigkeits (Öl )-abscheider in Kfz-Betrieben oder Tankstellen zu verstehen.
Landeswassergesetz,
Selbstüberwachungsverordnung kommunal (SüwV-kom 2004 ),
Ausgefüllte Erhebungsbögen
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Stadtentwicklung Planen & Bauen
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- Am Markt 1
- 32676 Lügde
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05281 7708-64
- E-Mail:
- c.rohr@luegde.de