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Kindertagespflege
Beschreibung
In der Kindertagespflege werden insbesondere Kinder, die noch nicht drei Jahre alt sind, in kleinen überschaubaren Gruppen mit maximal fünf Kinder durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen betreut. Es handelt sich um eine familiennahe Betreuungsform, die vorwiegend im Haushalt der Kindertagespflegeperson stattfindet.
Diese Form der Betreuung ist im Kinderbildungsgesetz einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt. Es handelt sich dabei um eine verantwortungsvolle Aufgabe, bei der Bildung, Förderung und Erziehung im Vordergrund der Betreuung stehen. Um diese Tätigkeit ausüben zu können, werden Kindertagespflegepersonen durch Qualifizierungskurse auf ihr pädagogisches Handeln vorbereitet und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil. Geeignete und überprüfte Kindertagespflegepersonen erhalten von dem zuständigen Jugendamt eine Pflegeerlaubnis.
Die Kindertagespflege gehört zu den tragenden Säulen der Kinderbetreuung und unterstützt Eltern dabei, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Diese Betreuungsform gilt als ein flexibles Angebot und kann daher auch bei Bedarf im Einzelfall in sogenannten Randzeiten (z.B. Schichtdienst) eingesetzt werden.
Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
§ 22 Grundsätze der Förderung
§ 23 Förderung der Kindertagespflege
§ 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
§ 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege
Zuständige Einrichtungen
- Schulen/Kitas/Personal
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- Am Markt 1
- 32676 Lügde
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