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Leistungen für Bildung und Teilhabe
Beschreibung
Das Bildungs- und Teilhabepaket wird nach unterschiedlichen Gesetzen gewährt und ermöglicht bedürftigen Kindern und Jugendlichen, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem bzw. familiärem Einkommen und Vermögen decken können. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit beträgt 18 Jahre.
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Zuständig für die Antragsbearbeitung sind folgende Stellen:
- Das Jobcenter im Kreis Lippe bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Leistungen nach dem SGB II)
- die örtlichen Grundsicherungsstellen/Sozialämter (Stadt Lügde nur für Bürgerinnen und Bürger)
- die örtlichen Asylbewerberleistungsstellen/Sozialämter (Stadt Lügde nur für Leistungsempfänger/*innen aus Lügde)
Nachweise der entsprechenden Einrichtung (z. B. Träger der Mittagsverpflegung, Schule, Sportverein, Nachhilfe etc.)
Zuständige Einrichtungen
- Jobcenter Lippe Außenstelle Lügde
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- Am Markt 1
- 32676 Lügde
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- Telefon:
05231 4599-0 - Fax:
05231 4599-565 - E-Mail:
info@jobcenter-lippe.de
- Telefon:
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