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Schülerfahrkarten und Schülerfahrtkostenerstattung

Kurzbeschreibung

Erstattung der Schülerfahrkosten an Schülerinnen und Schüler, die Schulen außerhalb von Nordrhein-Westfalen besuchen (sogenannte Pendler).

Beschreibung

 

Das Land Nordrhein-Westfalen trägt für Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und von dort aus täglich öffentliche Schulen oder private Ersatzschulen in einem benachbarten Bundesland besuchen, die notwenigen Schülerfahrkosten.

Kostenerstattung kann nur denjenigen Schülerinnen und Schülern gewährt werden, die eine in einem benachbarten Land (hier: Niedersachsen - Bad Pyrmont, Hameln) gelegene Schule besuchen,

  • wenn diese Schule die nächstgelegene Schule ist,
  • diese Schule täglich besucht wird, und wenn
  • ihnen im Nachbarland keine Schülerfahrkosten erstattet werden.
  • Die Schule im anderen Bundesland muss mit geringeren Kosten erreicht werden. Bei gleich hohen Kosten (Deutschlandticket!) ist die in NRW liegende Schule die nächstgelegene.

Fahrkostenerstattung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der Stadt Lügde zu stellen. Das beigefügte Antrags-Formular können Sie sich ausdrucken, ausfüllen und uns anschließend mit den entsprechenden Belegen zusenden.

Bitte beachten Sie:

  • Die Fahrkosten werden nur alle drei Monate abgerechnet! Weitere Informationen zum Thema “Erstattung von Schülerfahrkosten für Pendler” haben wir für Sie in eine einem Informationsblatt (PDF-Dokument) zusammengefasst.
  • Wenn Sie den Antrag das erste Mal stellen, legen Sie ihm bitte eine Schulbescheinigung bei. Die Schulbescheinigung erhalten Sie im Sekretariat der Schule. Für Schüler, die das Gymnasium in Bad Pyrmont besuchen, braucht die Bescheinigung nicht vorgelegt zu werden.
  • Für den Kauf von Schülerfahrkarten benötigen Sie in der Regel eine entsprechende Kundenkarte. Anträge auf Ausstellung einer Kundenkarte, sowie Informationen über die Buslinienpläne erhalten Sie bei der OWL Verkehr GmbH.

 

 

Schülerfahrtkostenverordnung Nordrhein Westfalen