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Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Kurzbeschreibung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, wie entweder die Erteilung einer Gaststättenkonzession, der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, oder der Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter. Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit.
Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Lügde, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren Firmenstandort in Lügde haben bzw. planen und Sie einen Nachweis benötigen, dass keine offenen Forderungen aus Steuern oder Grundbesitzabgaben seitens der Stadt Lügde gegen Sie bestehen. Weitere Unbedenklichkeitsbescheinigungen erteilen auch die Finanzämter für deren Steuerforderungen. Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich oder telefonisch bestellen und erhalten die Bescheinigung dann innerhalb weniger Tage per Post. Eine persönliche Entgegennahme im Rathaus ist ebenfalls möglich.
- Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
- Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
- Schriftliche Vollmacht, wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten
Für die erste Ausfertigung der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
Zuständige Einrichtungen
- Fachgebiet Finanzen
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- Am Markt 1
- 32676 Lügde
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05281 7708-134
- E-Mail:
- a.ruecker@luegde.de