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Werbeanlagen

Beschreibung

Im Bereich der Gestaltungssatzung der Stadt Lügde, also im Bereich der historischen Altstadt, sind alle Werbeanlagen genehmigungspflichtig.

Außerhalb des Geltungsbereichs der Gestaltungssatzung sind Werbeanlagen mit einer Fläche von weniger als 1m² gem. BauO NRW 2018 genehmigungsfrei, wenn die geplante Werbung planungsrechtlich zulässig ist.

Die planungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Werbung ist zu prüfen, da in Bebauungsplänen und Satzungen Angaben zum Aufstellungsort, zur Größe und Art der zulässigen Werbung gemacht werden.

Werbeanlagen mit einer Größe von mehr als 1m² sind genehmigungspflichtig, auch hier sind vor Antragstellung die planungsrechtlichen Festsetzungen zu prüfen.

1. Antragsformular

Es sind nur die amtlichen Vordrucke zu verwenden.

Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:

Anlage I/4 Antrag Werbeanlage

Das Antragsformular ist vom Bauherrn zu unterschreiben.

2. Liegenschaftskarte / Flurkarte

Es ist ein Auszug der Liegenschaftskarte / Flurkarte mit Darstellung des Standortes der geplanten Werbeanlage einzureichen.

3. Lageplan M 1 : 500

Der Lageplan ist bei freistehenden Werbeanlagen erforderlich.

4. Zeichnungen M 1: 50

Die Zeichnungen müssen die Darstellung der geplanten Werbeanlage, die Abmessungen, den Anbringungsort und Angaben zur Farbe mit Hilfe aus dem RAL-Farbregister enthalten.

5. farbiges Lichtbild oder Lichtbildmontage

Darstellung der geplanten Werbung an der baulichen Anlage und/oder auch der vorhandenen und zu beseitigenden Werbeanlagen.

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) ermittelt.

Die Gebühr berechnet sich nach Tarifstelle 2.4.1.6

Die Tarifstelle 02 (Teil I) von 2 bis 2.4.11.5 finden Sie hier!

Zuständige Einrichtungen