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Wohngeld beantragen
Kurzbeschreibung
Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann es einen Rechtsanspruch auf Wohngeld geben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum als Lastenzuschuss auf Antrag bei den jeweiligen zuständigen Stellen gewährt. Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind unter anderem Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Beschreibung
Allgemeine Informationen:
Wohngeld ist eine subjektive Wohnungsbauförderungsmaßname im Sinne des § 46, Abs. 2, WoBauG. Auf Antrag wird für angemessenes und familiengerechtes Wohnen ein Zuschuss (Miet- oder Lastenzuschuss) zur wirtschaftlichen Sicherung des Wohnraumes gewährt.
Für einen Mietzuschuss ist antragsberechtigt
- der Mieter von Wohnraum
- der Nutzungsberechtigte
- der Bewohner von Wohnraum im eigenen Haus (Wohngebäude mit mehr als 2 Wohnungen)
- der Bewohner eines Heimes
Für einen Lastenzuschuss ist antragsberechtigt
- der Eigentümer eines Eigenheims, einer Kleinsiedlung oder einer
- landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
- der Eigentümer einer Eigentumswohnung
- der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts
Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt nach den folgenden Faktoren:
- Person = Haushaltsmitglieder, die in der Wohnung leben
- Unterkunftskosten = die zu zahlende Miete bzw. Belastung für den zu Wohnzwecken genutzten Wohnraum
- Einkommen = alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert
Je nach Sachverhalt können auch andere Nachweise für die Bearbeitung des Wohngeldes erforderlich sein
Wohngeldrechner
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen dort weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Nachweis der Bruttoeinkünfte aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
- Mietvertrag oder Kaufvertrag des Hauses
- Vermieterbescheinigung oder Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst
- Mietquittungen oder Bankbelege über die Aufbringung der Belastung
- Nachweis über Untervermietung oder Nachweis über Erträge aus Überlassung von Räumen und Flächen an Dritte
- Schwerbehindertenausweis