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Gewerbesteuer
Kurzbeschreibung
Allgemeines
Jeder im Inland betriebene Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer. Die Stadt Lügde ist berechtigt, die Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben.
Beschreibung
Gewerbesteuererklärung
Alle gewerbesteuerpflichtigen Einzelunternehmen und Personengesellschaften, deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum den Freibetrag von 24.500 Euro überstiegen hat, müssen beim Finanzamt eine Gewerbesteuererklärung abgeben, des weiteren Kapitalgesellschaften sowie Vereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten und deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum 5.000 Euro überstiegen hat.
Berechnung und Erhebung der Gewerbesteuer
Das Finanzamt errechnet den zur Heranziehung zur Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Der so ermittelte Gewinn wird (abgerundet auf 100) mit der Steuermesszahl (aktuell: 3,5 %) multipliziert; das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag. Das Finanzamt übermittelt der Gemeinde den entsprechenden Gewerbesteuermessbescheid. An diese Festsetzung ist die Stadt Lügde gebunden.
Die Gewerbesteuer wird anschließend von der Stadt Lügde durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt. Dafür wird der Steuermessbetrag mit dem aktuellen Hebesatz multipliziert. Die Gewerbesteuer wird an die Stadt Lügde entrichtet.
Der Gewerbesteuerhebesatz wird vom Rat der Stadt Lügde beschlossen.
Vorauszahlungstermine sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
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Zuständige Einrichtungen
- Fachgebiet Finanzen
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- Am Markt 1
- 32676 Lügde
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05281 7708-22
- E-Mail:
- e.binder@luegde.de
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- Telefon:
- 05281 7708-24
- E-Mail:
- m.schrader@luegde.de