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Abfallgebühren

Beschreibung

Anmeldepflicht

Gem. § 3 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Lügde hat der Grundstückseigentümer der Stadt Lügde den erstmaligen Anfall von Abfällen, die voraussichtliche Menge, sowie jede wesentliche Veränderung der anfallenden Abfälle oder ihrer Menge unverzüglich anzumelden.

Eigentümerwechsel

Im Falle eines Eigentumswechsels ist gem. § 4 der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Stadt Lügde der neue Grundstückseigentümer  mit Beginn des auf den Eigentumswechsel folgenden Monats gebührenpflichtig, an dem die Rechtsänderung im Grundbuch erfolgt ist. Eigentums- bzw. Nutzungswechsel hat der bisherige Gebührenpflichtige der Stadt Lügde innerhalb eines Monats nach der Rechtsänderung schriftlich und mit Nachweis der Grundbucheintragung mitzuteilen.

Gebührenbescheid

Auskünfte und Informationen zum Grundbesitzabgabenbescheid bezüglich der Abfallgebühren erhalten Sie im Bürgerbüro.

 

Grundgebühr pro Haushalt : 42,00

Grundgebühr pro Betrieb: 42,00

 

60 l grau 4-wöchentlich / pro Jahr: 46,56 Euro

80 l grau 4-wöchentlich / pro Jahr: 62,16 Euro

120 l grau 4-wöchentlich / pro Jahr: 93,24 Euro

240 l grau 4-wöchentlich / pro Jahr: 186,60 Euro

 

60 l grün 14-tägige Abfuhr / pro Jahr: 33,36 Euro

80 l grün 14-tägige Abfuhr / pro Jahr: 44,40 Euro

120 l grün 14-tägige Abfuhr / pro Jahr: 66,72 Euro

 

80 l grün Halbjahrestonne / pro Sasion: 29,04 Euro

120  l grün Halbjahrestonne / pro Sasion: 43,60 Euro

 

80 l Windeltonne 4-wöchentlich / pro Jahr: 62,16 Euro

 

120 l Papiertonne (blaue Tonne): Kostenfrei

240 l Papiertonne (blaue Tonne): Kostenfrei

 

 

Beistellsäcke für Müll: 4,00 Euro pro Sack

 

Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebühren-Befreiung bei der grünen Tonne möglich.

 

Der Austausch von Mülltonnen kostet 20,70 € / pro Tonne (unabhängig davon um welche Art Mülltonne es sich handelt).

 

Zuständige Einrichtungen