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Abwassergebühren

Kurzbeschreibung

Für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasseranlage erhebt die Stadt Lügde getrennte Abwassergebühren (Benutzungsgebühren) für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser sowie Klärschlamm.

Beschreibung

Die Schmutzwassergebühr setzt sich zusammen aus der verbrauchsunabhängigen Gebühr (Grundgebühr) für die Bereitstellung der Abwasseranlage, die sich nach der Nenngröße des jeweiligen Trinkwasserzählers berechnet und der verbrauchsabhängigen Arbeitsgebühr (Einleitungsgebühr), die sich nach dem Trinkwassermaßstab bemisst.

Die Niederschlagswassergebühr (Regenwassergebühr) bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter der bebauten bzw. überbauten und/oder befestigten Fläche auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.

Als Schmutzwassermenge gilt die aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage bezogene Trinkwassermenge und die aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z.B. Regenwassernutzungsanlage) gewonnene Wassermenge, abzüglich der auf dem Grundstück nachweisbar verbrauchten und zurückgehaltenen Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen), die nicht in die gemeindliche Abwasseranlage eingeleitet werden.

Gebühren teilen sich in verschiedene Bestandtteile auf:

  • Schmutzwasser (pro m3) 2,85 €
  • Abwasserzähler Q3=4 / monatlich 7,00 €
  • Abwasserzähler Q3=10 / monatlich 17,00 €
  • Abwasserzähler Q3=16 / monatlich 28,00 €
  • Abwasserzähler Q3=25 / monatlich 42,00 €
  • Abwasserzähler Q3=40 / monatlich 70,00 €
  • Abwasserzähler Q3=63 / monatlich 112,00 €
  • Niederschlagswassergebühr (pro m2) 0,54 €
  • Grundpreis Klärschlamm (pro Monat) 2,50 €
  • Verbrauchsgebühr Klärschlamm (pro m3) 58,00 €

SEPA-Lastschrift

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