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Allgemeine Informationen zum Zahlungsverkehr

Beschreibung

Die Stadt Lügde erfüllt im Rahmen ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Verantwortung für ihre Einwohner unterschiedlichste Aufgaben, die in zahlreichen Bereichen finanzielle Folgen haben. Entsprechende Forderungen entstehen z.B. aus kommunalen Steuern, Gebühren oder Beiträgen. Bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen ist die Erteilung eines SEPA-Mandates zur Abbuchung der Forderungen durch die Stadt Lügde sinnvoll. Grundsätzlich sind alle anderen Zahlungsvorgänge ebenfalls bargeldlos (z.B. durch Überweisungen oder Transaktionen über Zahlungsdienstleister) vorzunehmen. 

Sollte die fristgerechte Begleichung der Forderung einmal nicht möglich sein, kontaktieren Sie einen Sachbearbeiter der Stadtkasse. Dieser könnte unter bestimmten Voraussetzungen auf Ihren Antrag hin eine Stundung des Betrags verfügen. Darüber hinaus beraten die Mitarbeitenden der Stadtkasse Sie gerne und sind für Sie in allen Fragen rund um den Zahlungsverkehr da. 

Setzen Sie sich insbesondere vor der Einleitung der Zwangsvollstreckung mit uns in Verbindung, um gegebenfalls eine Zahlungserleichterung abzustimmen und weitere Kosten zu vermeiden.

Zuständige Einrichtungen