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Bauberatung

Kurzbeschreibung

Die Bauberatung erteilt Bauwilligen, Investoren und Architekten erste Auskünfte über die planungsrechtlichen Grundlagen eines Grundstückes und unterstützt bei der Beantwortung der Frage, wie und in welcher Weise eine Bebauung möglich ist. Im Rahmen der Bauberatung werden unverbindliche Hinweise und Empfehlungen erteilt, die bei der Realisierung eines Vorhabens unterstützen sollen.

Beschreibung

Vor Nutzung der Bauberatung empfiehlt sich ein Blick ins „GeoPortal des Kreises Lippe", das im Internet einsehbar ist. Viele Fragen lassen sich schon dadurch beantworten.

Auskünfte der Bauberatung erfolgen in der Regel auf folgenden Grundlagen:
1. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018),
2. Baugesetzbuches (BauGB) §§ 30, 34 und 35,
3. Baunutzungsverordnung BauNVO,
4. Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Schieder-Schwalenberg.

Mündliche und formlose schriftliche Anfragen
können aufgrund der eingeschränkt zur Verfügung stehenden Zeit erfahrungsgemäß nur zu kleineren Vorhaben beantwortet werden. Die Auskünfte in der Bauberatung können demzufolge nur eine erste grobe Einschätzung über die jeweils vorliegende planungsrechtliche Situation geben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus den erteilten Auskünften keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.
In Fällen, in denen die baurechtliche Zulässigkeit im Rahmen der Bauberatung nicht abschließend geklärt werden kann, wird stets auf die Möglichkeit des Stellens eines Antrags auf Vorbescheid (formelle Bauvoranfrage) hingewiesen.

Ziviles Baurecht
(beispielweise das Nachbarrecht) wird in den §§ 903 ff BGB geregelt. Dazu kann im Rahmen der Bauberatung keine Auskunft erteilt werden, da dies gesetzlich den rechtsberatenden Berufen, z.B. Rechtsanwälten, vorbehalten ist.

Beschwerden
zum öffentlichen Baurecht, die der Abwehr von Verstößen gegen bauplanungsrechtliche oder bauordnungsrechtliche Vorschriften dienen, werden nur mit nachvollziehbarer Absenderangabe schriftlich entgegengenommen und intern zur Bearbeitung weitergeleitet sofern diese nicht dem zivilen Baurecht unterliegen.
Wird jedoch kein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften festgestellt (z.B. unbegründete Beschwerden von Nachbarn über Nachbarn), gilt Tarifstelle 2.8.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, wonach eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 bis 500,00 Euro erhoben werden kann.

Architekturplanung
darf die Bauberatung nicht leisten. Diese liegen in der Verantwortung der Entwurfsverfasserin oder des Entwurfsverfassers.

Auskünfte erfolgen i. d. R. auf Grundlage der §§ 30, 34 und 35 des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), Bebauungsplänen und Satzungen der Stadt Lügde.

Aus rechtlichen Gründen ist von formlosen schriftlichen Anfragen abzusehen, da diese rechtssicher nur über eine formelle Bauvoranfrage bzw. einem Bauantrag geprüft und beantwortet werden können. In der Bauberatung werden die grundsätzlich geltenden planungsrechtlichen Gegebenheiten darlegt.

Hinweis: Die ausschließlich mündlichen Auskünfte in der Bauberatung können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nur eine erste grobe Einschätzung über die jeweils vorliegende planungsrechtliche Situation geben. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus den erteilten Auskünften keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.

 

Zuständige Einrichtungen