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Einbürgerung
Kurzbeschreibung
Sie möchten sich einbürgern lassen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten?
Beschreibung
Die Einbürgerung ist – neben dem Erwerb durch Geburt - eine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.
Hinweise und Besonderheiten
Generell gilt, dass ohne Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit (Staatenpass und Geburtsurkunde / Personenregisterauszug!) eine Einbürgerung NICHT möglich ist.
Miteinbürgerung von Ehegatten und Kindern
- Ehegatten und Kinder (unter 16 Jahren) können unter den genannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden
- für die miteinzubürgernden Ehegatten ist ein 4-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland und ein 2-jähriger Bestand der Ehe ausreichend
- bei Kindern kann eine kürzere Aufenthaltszeit ausreichen
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kann zum Beispiel dann eintreten, wenn der Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit aktiv und erfolgreich betrieben wurde. Ebenso kann die deutsche Staatsangehörigkeit durch Ausweis dann verbindlich festgestellt werden, wenn von offizieller Seite Zweifel an selbiger erhoben und anderweitig nicht beseitigt werden können.
Für die Beantragung einer Einbürgerung ist ein Beratungsgespräch bei der Staatsangehörigkeitsstelle erforderlich. Die notwendigen Unterlagen richten sich nach den individuellen Verhältnissen und werden in dem persönlichen Gespräch im Einzelnen benannt. Dabei erhalten Sie auch den formellen Antrag. Gleiches gilt für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Rubrik „Zuständige Kontaktpersonen“.
Weitere Voraussetzungen sind:
- 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
- Aufenthaltstitel, der zu einer Einbürgerung berechtigt
- Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII
- keine strafrechtlichen Verurteilungen
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher:
- 3-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- 2-jähriger Bestand der Ehe mit einer/einem Deutschen
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
- Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen oder Vermögen der Eheleute
- Sicherung der Altersvorsorge (Nachweis von Beitragszahlungen in die Deutschen Rentenversicherung)
- keine strafrechtlichen Verurteilungen
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Näheres können Sie im Beratungsgespräch vereinbaren.
a) Deutsche/r durch Geburt - gebührenfrei .
b) Deutsche/r durch Einbürgerung - gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt im Regelfall 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR. Die Gebühr für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beträgt 25,-- €.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Ordnung und Soziales
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- Am Markt 1
- 32676 Lügde
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