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Elternbeitrag Kitas und OGS

Beschreibung

Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung, einer Kindertagespflegestelle oder einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich an Grundschulen der Stadt Lügde haben sich die Eltern an den Kosten der Betreuung zu beteiligen. Die Höhe des Beitrags wird in den Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen geregelt und bemisst sich am Einkommen. Bei Kitas und Kindertagespflege richtet sich der Beitrag auch nach der gebuchten Stundenzahl und dem Alter des Kindes.

  • Erklärung zum Elterneinkommen
  • Einkommensnachweise

verschieden je nach Fallkonstellation und Mitwirkung der Beitragspflichtigen

 

Betreuungszeitmodelle Kindergärten

 

Betreuungszeit von 25 Stunden

Bei einer Betreuung von 25 Stunden pro Woche gilt folgende Öffnungszeit:

Montag bis Freitag von 7.30–12.30 Uhr

In dieser Betreuungsform kann Ihr Kind nicht an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen, außer zu besonderen Veranstaltungen.

Betreuungszeit von 35 Stunden mit geteilter Öffnungszeit

Bei einer Betreuung von 35 Stunden mit geteilter Öffnung gilt folgende Öffnungszeit:

  • Montag bis Donnerstag von 7.30–12.30 Uhr und 14.00–16.30 Uhr
  • Freitag von 7.30–12.30 Uhr

Bei der Betreuungszeit von 35 Stunden können Sie die Betreuungszeit mit geteilter Öffnungszeit und die Betreuungszeit mit Blocköffnungszeit kombinieren.

Betreuungszeit von 35 Stunden mit Blocköffnungszeit

Bei einer Betreuung von 35 Stunden mit Blocköffnung gilt folgende Öffnungszeit:

Montag - Freitag von 7–14 Uhr

In dieser Betreuungsform kann Ihr Kind nicht an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen, außer an besonderen Veranstaltungen.

Bei der Betreuungszeit von 35 Stunden können Sie die Betreuungszeit mit geteilter Öffnungszeit und die Betreuungszeit mit Blocköffnungszeit kombinieren.

Betreuungszeit von 45 Stunden

Bei einer Betreuung von 45 Stunden gilt folgende Öffnungszeit:

  • montags–donnerstag: 7.00–16.30 Uhr
  • freitags: 7–14 Uhr

OGS:


§ 6 Beitragshöhe
(1) Für den Besuch der Offenen Ganztagsschule ist grundsätzlich ein Elternbeitrag in Höhe von 185,00 € monatlich zu zahlen.


(2) Auf Antrag und Nachweis kann der Elternbeitrag einkommensabhängig ermäßigt werden. Die Ermäßigung ergibt sich auf Grund der nachfolgenden Tabelle:


Positive Einkünfte Elternbeitrag/Monat

bis 15.000,00 € 10,00 €
bis 20.000,00 € 25,00 €
bis 25.000,00 € 35,00 €
bis 35.000,00 € 60,00 €
bis 45.000,00 € 85,00 €
bis 55.000,00 € 100,00 €
bis 65.000,00 € 120,00 €
bis 75.000,00 € 140,00 €
bis 85.000,00 € 160,00 €
bis 95.000,00 € 170,00 €
bis 105.000,00 € 180,00 €
bis 115.000,00 €  200,00 €
ab 115.000,00 €  220,00 €


Die Erhebung des Beitrages für den Besuch der Offenen Ganztagsschule und des Entgeltes für das Mittagessen erfolgt über den jeweiligen Kooperationspartner der Stadt Lügde. Die Festsetzung des Beitrags erfolgt durch die Stadt Lügde.

 

Kindergärten/Kindertagesstätten:

 

Die Erhebung des Elternbeitrags wird durch den Kreis Lippe vorgenommen. Für eine unverbindliche Ermittlung des Elternbeitrags können sich hier informieren.

Zuständige Einrichtungen