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Familienerholungszuschuss, Zuschuss für Ferienfreizeiten

Beschreibung

In neun Bundesländern (auch in NRW) können Familien sogenannte Individualzuschüsse zum Urlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten bei den zuständigen Stiftungen und Verbände auf Landesebene beantragen. Damit erhalten finanziell benachteiligte Familien die Möglichkeit, Erholungsurlaub zu machen, den sie sich sonst nicht leisten könnten. Eine Übersicht der Kriterien und Anforderungen führt die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung. Zuschüsse zur Familienerholung können alle zwei Jahre beantragt werden. Die Höhe ist in den Ländern unterschiedlich.

Bitte nutzen Sie für weitere Informationen das verlinkte Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienerholung.

  • Einkommensnachweise
  • ggf. ärztliche Atteste

Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht angegeben werden.

Kosten

Die Beantragung der Leistung ist kostenlos.

Zuständige Einrichtungen