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Fundsache abgeben

Kurzbeschreibung

Sie wollen einen gefundenen Gegenstand melden?

Dann kommen Sie gerne bei uns im Bürgerbüro vorbei. 

Beschreibung

Wer einen Gegenstand findet, der mehr als 10 Euro wert ist, muss dies melden.

Das Bürgerbüro nimmt den Gegenstand an und verwahrt ihn, bis sich der Eigentümer meldet. 

Werden Gegenstände innerhalb von sechs Monaten nach dem Fund nicht abgeholt, kann der Gegenstand in den Besitz des Finders übergehen. Anderenfalls wird der Gegenstand versteigert. 

Um in Erfahrung zu bringen, ob ein verlorener Gegenstand im Fundbüro der Stadt SLügde abgegeben wurde, kann das Bürgerbüro aufgesucht oder angerufen werden.

Bitte beachten Sie:

Fundsachen erreichen das Fundbüro oftmals erst nach einigen Tagen oder sogar Wochen.

Ordnungsbehördliche Behandlung von Fundsachen

Ggf. Personalausweis oder Reisepass

Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen. Eine Fundanzeige wird dann aufgenommen. Die Fundsache wird vom Finder dort zur Verwahrung abgegeben.

Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält dieser Nachricht vom Fundbüro. 

Der Finder, der übrigens auch minderjährig sein kann, kann das Eigentum an dem Gegenstand nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erwerben, wenn der Eigentümer nicht bekannt geworden ist.

 

Weitere Fundannahmestellen:
Außerhalb der Öffnungszeiten der Bürgerberatung können Fundsachen bei der Polizei abgegeben werden.

Die Deutsche Bahn AG hat eine zentrale Fundstelle, für Gegenstände, die in Zügen gefunden wurden.

Deutsche Bahn AG 01805/ 99 05 99

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten kann der Besitzanspruch des Finders geltend gemacht werden, wenn der Besitzer sich bis dahin nicht gemeldet hat.

Für die Abgabe fallen keine Gebühren an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen