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Geburt anmelden

Kurzbeschreibung

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Beschreibung

Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. 
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt in Lügde innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

Die Ausstellung der im Standesamt benötigten Geburtsanzeige des jeweiligen Klinikums. 

Sprechen Sie also bitte erst dort vor und nehmen Sie alle unten angeführten Unterlagen/Urkunden dorthin mit.

Als verheiratetes Paar, oder wenn Sie eine Vaterschaft anerkannt haben und die gemeinsame Sorge vorgeburtlich erklärt haben, kann das Klinikum die Geburtsanzeige mit den Unterlagen zu uns bringen lassen. Sie erhalten dann die Geburtsurkunden und Ihre Unterlagen am übernächsten Werktag im Klinikum zurück.

Als unverheiratete Eltern, also wenn Sie eine Vaterschaft anerkennen lassen wollen oder das Kind den Familiennamen des Vaters zum Geburtsnamen bekommen soll, ist der gemeinsame Gang der Eltern zum Standesamt leider unumgänglich. Bitte bringen Sie die Geburtsanzeige des Klinikums und alle u. a. Urkunden mit.

Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen,vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per eMail einen Termin.

Anzeige der Geburt - §§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

 

Bei Ehepaaren:

  • Geburtsmitteilung der Geburtsklinik sowie Personalausweis/Reisepass
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde und Ausweis von beiden Elternteilen

Bei ledigen Müttern:

  • Geburtsmitteilung der Geburtsklinik sowie Personalausweis/Reisepass
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • zusätzlich bei Eintragung des Vaters: Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Geburtsurkunde und Ausweis des Vaters

Bei geschiedenen Müttern:

  • Geburtsmitteilung der Geburtsklinik sowie Personalausweis/Reisepass
  • Ausweis, Heirats- und Geburtsurkunde der Mutter
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil

Bei Ausländern:

  • Geburtsmitteilung der Geburtsklinik Lippe sowie Nationalpass
  • internationale Heirats- und Geburtsurkunden beider Elternteile oder original Urkunden inkl. Übersetzung

Bei Aussiedlern:

  • Geburtsmitteilung des der Geburtsklinik sowie Personalausweis/Reisepass beider Elternteile
  • Familienstammbuch
  • Heirats- und Geburtsurkunden beider Elternteile inkl. deutsche Übersetzung nach der ISO-Norm Nr. R9
  • Bescheinigung über die Namenserklärung (§94 BVFG)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen