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Grundstücksentwässerung

Beschreibung

Eine gut funktionierende und für die Umwelt schadlose Abwasserbeseitigung wird von den meisten Bürgerinnen und Bürgern heute als selbstverständlich empfunden.

Wie wichtig dieser Entwässerungskomfort ist, zeigt sich jedoch erst, wenn Störungen auftreten und das Wasser nicht mehr richtig abfließt oder gar zurück staut.

Die Stadt Lügde ist bestrebt, ihre öffentlichen Abwasseranlagen durch intensive und regelmäßige Wartung möglichst störungsfrei zu betreiben. Hierzu gehört auch die regelmäßige Untersuchung der Anlagen sowie die Durchführung der erforderlicher Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten.

 

Auszug aus der Entwässerung 66.01

§ 14 Zustimmungsverfahren

(1) Die Herstellung oder Änderung des Anschlusses bedarf der vorherigen Zustimmungder Stadt. Diese ist rechtzeitig, spätestens jedoch vier Wochen vor der Durchführungder Anschlussarbeiten zu beantragen. Besteht Anschluss- und Benutzungszwangan die öffentliche Abwasseranlage, gilt der Antrag mit der Aufforderung derStadt den Anschluss vorzunehmen, als gestellt. Eine Zustimmung wird erst dann erteilt,wenn eine Abnahme des Anschlusses durch die Stadt an der offenen Baugrubeerfolgt ist.

(2) Den Abbruch eines mit einem Anschluss versehenen Gebäudes hat der Anschlussnehmereine Woche vor der Außerbetriebnahme des Anschlusses der Stadt mitzuteilen.Diese sichert die Anschlussleitung auf Kosten des Anschlussnehmers.

Entsorgungssatzung 60.05

Landeswassergesetz LWG NRW

Bauordnung NRW BauONW

Selbstüberwachungsverordnung NRW SüwVo NW

Bitte beachten Sie zusätzlich noch die Abwassergebührensatzung der Stadt Lügde.