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Hilfe zur Erziehung

Beschreibung

Die Jugendhilfe umfasst Leistungen für junge Menschen und deren Familien. Der Kommunale Soziale Dienst (KSD) ist ein Fachdienst innerhalb des Jugendamtes mit dem Schwerpunkt erzieherischer Hilfen gemäß SGB VIII, um Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen. Kinder und Jugendlichen sollen so in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden. Den Anspruch auf Hilfe haben die Sorgeberechtigten, da diese nach dem Grundgesetz das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen.

Kurzbeschreibung der Aufgaben:

  • Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen
  • Beratung, Unterstützung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Not- und Konfliktlagen
  • Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden
  • Hilfen für Eltern und Kinder innerhalb und außerhalb ihrer Familie
  • Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern und Kinder
  • Mitwirkung in Familiengerichtsverfahren
  • Jugendgerichtshilfe übernimmt eine  Mittlerfunktion bei straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen zwischen Gerichten und Betroffenen

 

Der Dienst steht allen hilfesuchenden Kinder, Jugendlichen und Familien als Ansprechpartner zur Verfügung.

  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Sorgerechtsnachweis


Der jeweilige Bedarf wird im persönlichen Beratungsgespräch ermittelt. Je nach gewünschter und erforderlicher Hilfe wird der Bedarf von Unterlagen und Dokumenten vervollständig. 

Vom individuellen Fall abhängig.

Die Stadt Lügde hat kein eigenes Jugendamt. Der erste Kontakt muss daher zuerst über den Kreis Lippe laufen. Darüber hinaus gibt es termingebundene Sprechstunden des Jugendamts Lippe im Rathaus Lügde.

Zuständige Einrichtungen