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Hund anmelden oder abmelden

Kurzbeschreibung

Sie wollen einen Hund anmelden oder abmelden?

Dann kommen Sie gerne vorbei! 

Beschreibung

Sobald ein Hund im Haushalt aufgenommen wird, ist eine Anmeldung zur Hundesteuer erforderlich.

Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich. 

 

Hund anmelden

Beginn der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. 

Sollten Sie einen großen Hund halten, der im ausgewachsenen Zustand größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg wird, ist zusätzlich eine "Anzeige der Haltung eines großen Hundes" beim Ordnungsamt der Lügde zwingend erforderlich!

 

Hund abmelden

Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert und sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Bei Wegzug aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.


Denken Sie bitte daran, dass eine Abmeldung Ihres Hundes nicht automatisch erfolgt. 


Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.

Hund anmelden:

  • persönliche Angaben des Halters sowie Angaben zum Hund (Name, Rasse und Alter)
  • ggf. Sachkundenachweis, Nachweise über Tierhalterhaftpflicht und Mikrochip

Hund abmelden:

  • persönliche Angaben des Halters
  • evtl. Nachweis über die Einschläferung des Tierarztes

Wenn Sie einen Hund im Stadtgebiet Lügde halten, müssen Sie ihn schriftlich an- und gegebenenfalls abmelden. Anmelden können Sie Ihren Hund im Bürgerbüro des Rathauses.

Dort bekommen Sie auch die Hundesteuermarke. Denn Sie müssen für Ihren Hund auch Hundesteuer zahlen. Ist Ihnen die Hunde-Steuermarke verloren gegangen, bekommen Sie eine Ersatzmarke im Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 5 Euro. Dazu bringen sie am besten den Hundesteuerbescheid mit.

Wir unterscheiden zwischen einem kleinen, einem großen und einem gefährlichen Hund. Außerdem sind bei Hunden bestimmter Rassen bestimmte Vorschriften zu beachten.

 

Kleine Hunde

Hunde unter 40 cm Widerristhöhe (Schulterhöhe) und unter 20 kg Gewicht, die nicht als gefährlich eingestuft sind.

Erforderliche Unterlagen: Anmeldung (bitte Kopie des Impfpasses beilegen)

 

Große Hunde

Rechtsgrundlage: § 11 Landeshundegesetz NW (LHundG)

Große Hunde sind, wenn sie ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder aber ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Anmeldung (bitte Kopie des Impfpasses beilegen)
  • Sachkundenachweis (erstellt Ihr Tierarzt, Kreis Lippe oder Hundeschulen)
    • nicht erforderlich, wenn
    • Haltung länger als 3 Jahre ohne ordnungs- oder tierschutzbehördliche Vorkommnisse (persönliche Erklärung)
    • Inhaber eines Jagdscheines
    • Jagdprüfung mit Erfolg abgeschlossen
    • Zuchterlaubnis nach § 11 Abs. 1 (3) TierSchG
  • Haftpflichtversicherungsnachweis (Mindestdeckungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden)
  • Microchipnachweis

Sofern von der Ordnungsbehörde für erforderlich gehalten, kann die Vorlage eines Führungszeugnisses in Ausnahmefällen verlangt werden.

Anmeldegebühr: 25 Euro

 

Gefährliche Hunde

Rechtsgrundlagen: § 3 LHundG

Sogenannte gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

und deren Kreuzungen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Hunden. Ferner Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt festgestellt wurde (z. B. bei auf Aggression gezüchteten Hunden; Hunden, die einen Menschen oder ein Tier ohne erkennbaren Grund gebissen haben ; Hunden, die unkontrolliert andere Tiere hetzen).

Für diese Hunde gilt ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang, sowie Zuchtverbot. Das Mindestalter für die Haltung solcher Hunde ist 18 Jahre.

Erforderliche Unterlagen:

  • Anmeldung (bitte Kopie des Impfpasses beilegen)
  • Sachkundenachweis (erstellt Ihr Tierarzt, Kreis Lippe oder Hundeschulen)
    • nicht erforderlich, wenn
    • Haltung länger als 3 Jahre ohne ordnungs- oder tierschutzbehördliche Vorkommnisse (persönliche Erklärung)
    • Inhaber eines Jagdscheines
    • Jagdprüfung mit Erfolg abgeschlossen
    • Zuchterlaubnis nach § 11 Abs. 1 (3) TierSchG
  • Erklärung über ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
  • Führungszeugnis (Antrag im Bürgerbüro)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis (Mindestdeckungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden)
  • Microchipnachweis
  • Nachweis über besonderes öffentliches oder privates Interesse an der Hundehaltung

Zur Haltung dieser Hunde ist eine Erlaubnis erforderlich!

Erlaubnisgebühr: 70 Euro

 

Hunde bestimmter Rassen

Rechtsgrundlage: § 10 LHundG

Hunde bestimmter Rassen sind Hunde der Rassen:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Mastino
  • Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Für diese Hunde gilt ein genereller Maulkorb- und  Leinenzwang. Das Mindestalter für die Haltung solcher Hunde ist 18 Jahre.

Erforderliche Unterlagen:

  • Anmeldung (bitte Kopie des Impfpasses beilegen)
  • Sachkundenachweis (erstellt Ihr Tierarzt, Kreis Lippe oder Hundeschulen)
  • nicht erforderlich, wenn
    • Haltung länger als 3 Jahre ohne ordnungs- oder tierschutzbehördliche Vorkommnisse (persönliche Erklärung)
    • Inhaber eines Jagdscheines
    • Jagdprüfung mit Erfolg abgeschlossen
    • Zuchterlaubnis nach § 11 Abs. 1 (3) TierSchG
  • Erklärung über ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung
  • Führungszeugnis (Antrag im Bürgerbüro)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis (Mindestdeckungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für sonstige Schäden)
  • Microchipnachweis

Zur Haltung dieser Hunde ist eine Erlaubnis erforderlich!

Erlaubnisgebühr: 70 Euro

Neben den hier genannten Kosten könne für bestimmte Hunde noch weitere Kosten anfallen (siehe "Weitere Informationen")
 
  • Hundesteuer für einen Hund pro Jahr: 69,00 €
  • Hundesteuer für zwei Hunde je Hund pro Jahr: 99,00 €
  • Hundesteuer für drei und mehr Hunde je Hund pro Jahr: 120:00 €
  • Gebühr für eine Ersatz-Hundesteuermarke: 5,00 €

Bei Fragen zur Hundesteuerermäßigung wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner Herr Schrader oder Frau Binder aus dem Fachgebiet Finanzen.


 

Hund abmelden

Die Abmeldung ist gebührenfrei. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen