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Leichenpass
Beschreibung
Werden bei der Überführung einer Leiche nationale Grenzen überschritten, so ist ein gesondertes Antragsverfahren mit Ausstellung eines Leichenpasses sowie die Berücksichtigung rechtlicher und technischer Bestimmungen des Ursprungs- und Ziellandes erforderlich. Zusätzlich gilt in einigen Bundesländern bei Landesgrenzübertritt eine sog. Vorführpflicht.
In Deutschland ist der Transport einer Leiche zudem ausschließlich in einem nach DIN-Norm geprüften Fahrzeug gestattet. Die Überführung erfolgt regelhaft vom Ort des Versterbens zu einem geeigneten Klimaraum und im Rahmen der Bestattung von dort zum Krematorium und/oder letzter Ruhestätte.
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung mit Angabe der Todesursache (natürlicher Tod) – wenn Todesursache „ungeklärt“, muss die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft/Polizei vorliegen
- Einsargungsbescheinigung des Bestatters
Zuständige Einrichtungen
- Standesamt
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- Am Markt 1
- 32676 Lügde
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05281 7708-331
- E-Mail:
- m.hahn@luegde.de