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Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als sonstige Leistungen
Kurzbeschreibung
Bedarfe, die nicht vom Regelsatz umfasst sind, können als einmalige Beihilfe bewilligt werden.
Beschreibung
Bedarfe, die nicht vom Regelsatz umfasst sind, können als einmalige Beihilfe bewilligt werden.
Darunter fallen z.B. Erstausstattung einer Wohnung, Umzug, Babyerstausstattung oder Kautionsdarlehen.
- § 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- § 31 SGB XII
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Ordnung und Soziales
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- Am Markt 1
- 32676 Lügde
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