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Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz Gewährung als sonstige Leistungen

Kurzbeschreibung

Bedarfe, die nicht vom Regelsatz umfasst sind, können als einmalige Beihilfe bewilligt werden.

Beschreibung

Bedarfe, die nicht vom Regelsatz umfasst sind, können als einmalige Beihilfe bewilligt werden.
Darunter fallen z.B. Erstausstattung einer Wohnung, Umzug, Babyerstausstattung oder Kautionsdarlehen.

  • § 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • § 31 SGB XII

Zuständige Einrichtungen