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Städtebauförderung
Beschreibung
Damit die Stadt Lügde neue Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen kann, unterstützen Land und Bund den Aufbau nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Die Stadt Lügde erhält die Fördermittel vom Land im Wege der Zuwendung. Grundlage dafür sind die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 nach den Förderbedingungen des Fördersatzerlasses 2015. Die Stadt Lügde erarbeitet jährlich einen Antrag zur Durchführung entsprechender Maßnahmen und Projekte zur Aufwertung städtebaulicher Quartiere. Sofern die beantragten Maßnahmen von Bezirksregierung/Ministerium befürwortet werden, wird auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 ein Zuwendungsbescheid an die Stadt Lügde erstellt. Mit den zugesprochenen Fördermitteln, finanziert die Stadt Lügde unterschiedliche Maßnahmen und Projekte innerhalb des Fördergebietes.
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich Stadtentwicklung Planen & Bauen
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- Am Markt 1
- 32676 Lügde
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