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Verfahrensfreie Bauvorhaben
Beschreibung
Die Errichtung, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen und sonstigen Anlagen und Einrichtungen nach § 62 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) sind verfahrensfrei und bedürfen keiner Baugenehmigung.
Eine Auflistung der verfahrensfreien Bauvorhaben ist § 62 BauO NRW 2018 zu entnehmen.
Die Gemeinde kann bestimmten Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben nach § 62 (BauO NRW 2018) zustimmen. Ein Antragsformular finden Sie hier.
Anlage I/10 Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 BauO NRW 2018
Die Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lässt die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt (§ 60 Abs. 2 BauO NRW 2018).
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)
Zuständige Einrichtungen
- Kreis Lippe
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- Felix-Fechenbach-Straße 5
- 32756 Detmold
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- Telefon:
05231 62-0 - E-Mail:
info@kreis-lippe.de
- Telefon:
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- Fachbereich Stadtentwicklung Planen & Bauen
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- Am Markt 1
- 32676 Lügde
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