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Wilder Müll

Beschreibung

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an das Bürgerbüro bzw. das Ordnungsamt. Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden. Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

 

Es sind folgende Angaben wünschenswert:

  • Wenn Sie ein Smartphone haben erstellen Sie bitte einfach Fotos und senden Sie diese zusammen mit den GPS Daten an info@luegde.de
  • Ansonten stellen Sie uns bitte möglichst viele der folgenden Informationen zur Verfügung:
    • Beschreibung der Müllablagerung
    • Besteht eine Gefährdung durch den Müll (z.B. scharfkantige Gegenstände o.ä.)?
    • Genaue Ortsangabe (Straße, Hausnummer, markante Punkte)
  • Unabhängig vom Übermittlungsweg:
    • Name, Anschrift und Telefonnumer der meldenden Person (für evtl. Rückfragen, insbesondere als Zeuge einer Müllablagerung)
    • Wurde beobachtet, wer den Müll abgelagert hat? Wenn ja, bitte sachdienliche Hinweise angeben (z.B. Kfz-Kennzeichen, Name, Beschreibung des Verursachers, Datum/Uhrzeit, Zeugen usw.)

Zuständige Einrichtungen