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Flächennutzungsplan

Beschreibung

Der Flächennutzungsplan stellt die vorbereitende Bauleitplanung dar, indem er die beabsichtigte Städtebauliche Nutzung des Bodens in den Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Der Flächennutzungsplan besitzt grundsätzlich keine Außenwirkung, was bedeutet, dass er nur verwaltungsintern eine Bindungswirkung entfaltet. Er legt die groben Leitlinien der Stadtentwicklung perspektivisch für einen Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren fest.

Der aktuelle Flächennutzungsplan, sowie dessen rechtswirksame Änderungen können jederzeit im Fachbereich Planen und Bauen eingesehen werden. Gerne erteilen wir Ihnen hierzu Auskunft. Der aktuelle Flächennutzungsplan und die bisherigen Änderungen sind zur Information in dieser Dienstleistung begefügt.